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b4 value.net GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung
sämtlicher Leistungen (im Folgenden „die Leistungen“) durch die b4
value.net GmbH (im Folgenden „der Auftragnehmer“) für Unternehmen
i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB. Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Abschluss des Vertrages ausdrücklich
an. Durch den Abschluss des ersten Vertrages werden diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch Bestandteil aller zukünftigen Geschäfte.
1.2 Die Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers ist
ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern, indem er den Auftraggeber im
Einzelnen schriftlich über die Änderungen informiert. Die Änderungen
treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen
zuungunsten des Auftraggebers, kann dieser den Vertrag binnen eines
Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der
Auftraggeber nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der
Monatsfrist wirksam. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei
Mitteilung der Änderungen auf diese Rechtsfolge hinweisen.
1.4 Der Auftragnehmer darf sich bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen 
Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers 
bleiben hiervon unberührt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, die Auswahl oder
den Austausch der Dritten zu beeinflussen.
1.5 Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sowie
Vereinbarungen und Zusagen jeder Art einschließlich der Erklärungen der
Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nur verbindlich, wenn sie von dem
Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2 Auftragserteilung auf Standardangebote

2.1 b4 Standardangebote können direkt über das b4 Portal online oder über
Standardformulare gebucht werden. Mit dem Ausfüllen und dem
Einreichen des entsprechenden Auftragsformulars und der dazu
gehörigen Anlagen oder der Onlinebuchung gibt der Besteller gegenüber
b4 ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den auf dem b4 Portal
veröffentlichten Konditionen ab.
2.2 Der abgeschlossene Vertrag ist ein Rahmenvertrag. Umfang, Inhalt und
Preis der Standardleistung ergibt sich aus den auf dem b4 Portal
veröffentlichten und zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme
der Leistungen gültigen Unterlagen - Service Level Agreements (SLAs).
Für über die Standardleistungen hinaus gehende Leistungen muss
zwischen den Parteien eine einzelvertragliche Abrede getroffen werden,
der ein individuelles Angebot vorausgeht.

3 Auftragserteilung auf individuelle Angebote

3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Sofern in einem verbindlichen Angebot keine abweichende Gültigkeit
festgeschrieben wurde, halten wir uns an verbindliche Angebote für einen
Monat nach Erstellungsdatum gebunden. Ein Angebot wird ungültig, wenn
auf Wunsch des Kunden ein Folgeangebot erstellt wird. Angebote und die
dazugehörigen Zeichnungen und technische Unterlagen u.ä. verbleiben im
Eigentum der Auftragnehmer. Ohne die ausdrückliche schriftliche
Genehmigung der Auftragnehmer dürfen die Dokumente oder Teile davon
weder in irgendeiner Form vervielfältigt oder sonst wie Dritten zur Kenntnis
gebracht werden. Technische und gestalterische Abweichungen von
Angaben in Prospekten und sonstigen schriftlichen Unterlagen, sowie
Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen
Auftragnehmer geltend gemacht werden können.
3.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme eines als verbindlich
bezeichneten Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung,
ansonsten mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder wenn der
Auftraggeber eine Leistung des Auftragnehmers in Anspruch genommen
hat, zustande.

4 Art und Umfang der Leistungen bei Individualangeboten

4.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich
abschließend und ausschließlich aus dem Vertrag, seinen jeweiligen
Anlagen und Leistungsscheinen, sowie aus eventuell vereinbarten Service
Level Agreements (SLAs).
4.2 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die
notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie
herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in Bezug
auf die Durchführung des Projekts oder die Erbringung der Leistungen
sind nur dann für Auftragnehmer verbindlich, wenn sie von dem
benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.

5 Wichtige Hinweise & Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1 Das Angebot bzw. die vertragliche Vereinbarung erfolgt auf Basis der zu
Testzwecken übermittelten Datensätze und / oder Dokumenten und deren
Dokumentenlayouts (Grafische Gestaltung, Schrifttypen/Fonts, Sprachen,
Formularbestandteilen, Logos etc.).
5.2 Nimmt der Auftraggeber Änderungen an den Datensätzen und / oder am
Dokumentenlayout (Grafische Gestaltung, Schrifttypen/Fonts, Sprachen,
Formularbestandteilen, Logos etc.) vor, muss dies vor der Übernahme in
den Produktivbetrieb mit b4 sachlich und zeitlich abgestimmt werden. Der
Produktivbetrieb kann erst nach den erfolgten Anpassungen durch b4 und
einem erfolgreichen Testlauf und Abnahme durch den Auftraggeber
aufgenommen, bzw. weitergeführt werden. Das gleiche gilt für die
Aufschaltung neuer Dokumententypen bzw. Datensätze. Kommt es
aufgrund nicht abgestimmter Änderungen zu Fehlern, trägt der
Auftraggeber die Verantwortung für die sich möglicherweise daraus
ergebenden Konsequenzen.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet den ordnungsgemäßen Verlauf der
Produktion zu prüfen und b4 im Fehlerfalle unverzüglich zu informieren. b4
stellt dem Auftraggeber dazu mehrere Überwachungsmöglichkeiten (von
der Datenübermittlung bis zu Versandkontrolle) zur Verfügung. Die
wesentlichen Kontrollpunkte sind.
- Die Protokollfunktionen des TRAFFIQX® Connectors
- Die per E-Mail zur Verfügung gestellten Meldungen
- Die Statusmeldungen im Portal

6 Leistungszeiten & Verfügbarkeiten

6.1 Alle Angaben zu Leistungszeiten- und Verfügbarkeiten für primär manuell
zu erbringende Leistungen (z.B. Drucken, Kuvertieren,
Dokumentenaufbereitung, Scannen, Datenerfassung, etc.) beziehen sich
soweit vertraglich nicht anders geregelt auf Werktage (Montag bis Freitag)
ausgenommen bundeseinheitliche und baden-württembergische
Feiertage.
6.2 Die b4-Cloudservices stehen 7 Tage die Woche 24 Stunden mit folgenden
Verfügbarkeiten bereit:
Die durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der b4 Applikationen beträgt
97,50%. Ein Dienst gilt als nicht verfügbar, wenn durch ein Monitoringsystem
simulierter Zugriff fehlschlägt.
Verfügbarkeit (in%) = (Messperiode (Anzahl fehlgeschlagener Zugriff x 5
Minuten)) x 100 / Messperiode. Die Referenztests werden durch ein im
Hosting-Netzwerk befindliches Monitoringsystem alle 5 Minuten
durchgeführt.
Wartungsfenster: Zur Optimierung unserer Dienste sieht der Auftragnehmer
Wartungsarbeiten an Systemen (Software, Server, Netze, Infrastruktur,)
außerhalb der Zeiten von Montag bis Freitag 07:30h bis 19:00h mit
Ausnahme von Feiertagen vor.
Der Kunde wird mindestens 2 Arbeitstage im Voraus über planbare Arbeiten
informiert, sofern die Arbeiten Auswirkungen auf die Dienste haben.
Diese Wartungsarbeiten werden auf dem b4 Portal, oder per E-Mail
angekündigt. Dies schließt keine Notfälle ein.
6.3 Zeiten in denen planmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden
zählen als Zeiten, in denen die Dienste zur Verfügung stehen.

7 Updates, Pflege und Hotline

7.1 Bei Abschluss eines Vertrages, der die Nutzung von b4 Softwareservices
oder b4 Software umfasst, ist der Erhalt bzw. die Nutzung des jeweils
neuesten, vom Hersteller freigegebenen Softwareprogrammstandes in
Form eines entsprechenden Updates eingeschlossen.
7.2 In den Gebühren sind die kostenlose Bereitstellung des jeweils neuesten
Softwarefixes bzw. Release-Standes sowie die kostenlose
Inanspruchnahme des Hotline-Supports des Auftragnehmers enthalten.
Dies beinhaltet nicht die Installationskosten (Vorort-Einsatz durch unsere
Techniker) für das Update im Falle von vor Ort installierter b4 Software.
7.3 Der Auftraggeber hat das Recht zur kostenlosen Nutzung der Hotline
(telefonischen Support) des Auftragnehmers während der üblichen
Geschäftszeiten, d. h. von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr.
Dienstleistungen, wie z. B. Schulungen, Installationen,
Programmierungen, Wartungseinsätze vor Ort, individuelle Anpassungs- 
oder Systemintegrationswünsche, sind nicht Bestandteil des Vertrages
und werden im Falle der Auftragsannahme gesondert in Rechnung
gestellt.
7.4 Spätestens 6 Monate nach Ankündigung eines Releasestandes durch b4
ist der Auftraggeber verpflichtet den aktuellen Releasestand zu nutzen
7.5 Kommt Software eines Drittherstellers zum Einsatz, wird eine separate
Pflegevereinbarung abgeschlossen.

8 Installation

8.1 Für diverse Versand- und Empfangsservices stellt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die erforderliche Software kostenfrei zur Verfügung, erhebt
jedoch die vereinbarten Gebühren für die über den b4 Webservice
vorgenommenen Transaktionen (z.B. Versendung von Dokumenten,
Übergabe von Datensätzen).
8.2 Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird die Installation
vom Auftraggeber vorgenommen.
8.3 Die benötigten Ressourcen werden dem Auftraggeber per Mail oder als
Download vom b4 Portal zur Verfügung gestellt, die benötigten
Zugangsdaten erhält der Auftraggeber nach der Auftragserteilung an den
Auftragnehmer.
8.4 Wenn die Durchführung der Installation durch den Auftragnehmer
vereinbart wird, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der
Installationsort mit üblichen Transportmitteln erreichbar ist und auch
sonstige Bedingungen für die Installation, wie z. B. genügend Arbeitsraum,
Stromversorgung usw., gegeben. Die Aufwände werden gemäß der
jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers abgerechnet.

9 Termine, Fristen, Verzug

9.1 Die Vereinbarung von Terminen oder Fristen bedarf der Schriftform. Sie
gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
9.2 Vereinbarte Fristen beginnen, sofern nicht anders vereinbart, mit dem
Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Erfüllung etwaiger vom
Auftraggeber übernommener Verpflichtungen.
9.3 Der Auftragnehmer kommt mit seinen Leistungspflichten erst durch
schriftliche Mahnung des Auftraggebers in Verzug. Bei
unvorhergesehenen Hindernissen, wie Fällen höherer Gewalt,
Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder sonstiger vom
Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände tritt kein Verzug ein. Der
Auftragnehmer kann in diesem Fall eine angemessene Verschiebung der
Termine verlangen.
9.4 Liegt die Ursache für die Verzögerung der Leistungserbringung im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der
Aufwand für den Auftragnehmer, kann der Auftragnehmer auch die
Vergütung des Mehraufwandes verlangen. Es gilt insoweit die jeweils
aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.
9.5 Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass er seine
Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von Projekten,
termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann Auftragnehmer nach
erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.

10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Sollte im Vertrag keine Vertragslaufzeit vereinbart worden sein, gilt eine
Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
10.2 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
Vertragsende gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag
um ein weiteres Jahr.
10.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber sich im
Verzug befindet und nach zweimaliger Aufforderung den
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Über die bevorstehende
Kündigung wird der Auftragnehmer vorab mit der zweiten
Zahlungsaufforderung informieren. Des Weiteren liegt ein solcher Grund
insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig
oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
beantragt ist, der Auftraggeber sonst schwerwiegend gegen seine
vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen vom
Auftragnehmer gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich
dringender Tatverdacht besteht.
10.4 Jede Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
10.5 Sofern eine Partei nach einer Kündigung über als vertraulich
gekennzeichnete auftragsbezogene Unterlagen der anderen Partei
verfügen sollte, hat diese Partei die Unterlagen an die andere Partei
unverzüglich herauszugeben oder zu vernichten und die andere Partei
über die Vernichtung zu informieren.

11 Zahlungsbedingungen

11.1 Die von Auftragnehmer im Angebot oder an anderer Stelle genannten
Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer
und zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Reisezeiten, Reise- und 
Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.
11.2 Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, wird die von Auftragnehmer
aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend
der jeweils gültigen Preisliste vergütet.
11.3 Dienstleistungen, die beauftragt, vom Auftraggeber aber nicht abgerufen
werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch den
Auftragnehmer vom Auftraggeber gleichwohl zu vergüten.
11.4 Forderungen aus Projektleistungen und Lieferungen (Software, Hardware,
Nebenleistungen, Reisekosten und Spesen) sind innerhalb von 10
Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig
11.5 Forderungen aus Gebühren werden monatlich oder im Voraus berechnet
(für Service Level Agreements (SLAs) werden transaktionsbasierte
Gebühren berechnet).
11.6 Der Auftragnehmer behält sich bei geringfügigen Transaktionsvolumen
(Umsätze unter 150,- € / Monat) vor, die Gebührenabrechnung
vierteljährlich durchzuführen.
11.7 Forderungen aus Portogebühren werden per Lastschriftverfahren
eingezogen. Abhängig von der Vertragsart und den monatlichen
Portokosten wird nach Variante 1,2 oder 3 abgerechnet.
1. Die Portoverrechnung erfolgt über ein b4 Verrechnungskonto. Zum
Auftragsstart erfolgt eine einmalige Vorauszahlung in Höhe der zu
erwartenden durchschnittlichen 2-fachen Monats-Portokosten eines Jahres.
Die Vorauszahlung wird jeweils zum Jahresende oder bei Auftragsänderung
nachberechnet. Der Differenzbetrag ist ggf. vom Auftraggeber zu erstatten
bzw. Auftragnehmer einzuzahlen. Der Vorschuss wird bei Vertragsende mit
der letzten Monatsrechnung verrechnet.
2. Liegen die zu erwartenden monatlichen Portokosten unter 1.000,- € oder
ist ein Inlinepostservice beauftragt, kann b4 festlegen, dass die gesamte
Abrechnung (Porto und Gebühren) über das Guthabenverfahren erfolgt.
3. Die Portoverrechnung erfolgt durch den Versanddienst (DPAG oder
andere) direkt mit dem Auftraggeber. Diese Verrechnung ist bei einigen
Sondertarifen (z.B. Kilotarif der DPAG) oder sofern die Portokosten über
5.000,-€ pro Monat liegen zwingend. Der Auftragnehmer kann diese
Verrechnungsart ohne Angabe von Gründen jederzeit verlangen.
11.8 Auftraggebern mit Sitz außerhalb von Deutschland können die Gebühren
bis zu 2 Monate im Voraus berechnet werden. Ist nichts anderes vereinbart
ist für Auftraggeber mit Sitz außerhalb von Deutschland das
Guthabenverfahren vorgeschrieben.
11.9 Die aus Gebühren fälligen Forderungen werden per Lastschriftverfahren
bis zum 5. des nächsten Monats ohne Abzug eingezogen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei
Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der
fälligen Gebühren zu erteilen. Scheitert ein Lastschrifteneinzug aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Auftragnehmer für die
Bearbeitung des gescheiterten Lastschrifteneinzugs eine
Bearbeitungspauschale von 25,-€. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.10 Bei Abrechnung nach Aufwand hält der Auftragnehmer die täglichen, auf
die Leistungserbringung verwandten Arbeitszeiten in einem
Tätigkeitsbericht fest. Es wird monatlich jeweils zum Monatsende
abgerechnet. In der Schlussrechnung führt der Auftragnehmer sämtliche
Teil- und Abschlagszahlungen auf.
11.11 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Auftraggeber
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger
Einwendung gilt als Genehmigung. Der Auftragnehmer wird in den
Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen
Einwendung besonders hinweisen.
11.12 Wechsel akzeptiert der Auftragnehmer nur nach besonderer
Vereinbarung. In jedem Fall erfolgt die Annahme von Wechseln oder
Schecks nur zahlungshalber und für den Auftragnehmer kosten- und
spesenfrei.
11.13 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der
Auftragnehmer ab Verzugsbeginn Zinsen in der Höhe verlangen, die dem
Auftragnehmer von den Banken für entsprechende Kredite berechnet
werden, mindestens aber 8 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz
gem. §247 I BGB. Außerdem behält der Auftragnehmer sich vor, den
darüber hinaus gehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr in
Höhe von 20,- € zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.14 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen mehr als vier Wochen im
Verzug, so wird der Auftragnehmer von seinen weiteren Leistungspflichten
frei und kann die Leistung einstellen.
11.15 Gegenüber der Rechnungsforderung des Auftragnehmers kann nur
aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
11.16 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers, beispielsweise
aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen oder Ähnlichem, werden
dem Rechnungskonto des Auftraggebers gutgeschrieben und, soweit
möglich, mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
11.17 Der Auftragnehmer behält sich vor, Rechnungen nur noch elektronisch mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieterakkreditierung
versehen zu übermitteln. In diesem Fall wird der Auftragnehmer
Rechnungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf
Papier ausstellen.
11.18 Wird eine Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers auf Papier
ausgestellt, wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 10,-
€ berechnet.
11.19 Wird dem Auftragnehmer nach dem Vertragsschluss eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt
(etwa weil der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät), so ist der
Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann der
Auftragnehmer von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen.
11.20 Der Auftragnehmer kann jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (= 
Kalenderjahr) durch Mitteilung an den Auftraggeber seine Entgelte mit 
Wirkung für das neue Geschäftsjahr anpassen. Dem Auftraggeber steht 
bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des 
Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu.

12 Leistungsstörungen und Rechte bei Mängeln

12.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten kauf-, werk- und
werklieferungsvertraglichen Leistungen die vertraglich vereinbarte
Beschaffenheit haben; diese bemisst sich abschließend und
ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten
vertraglichen Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und
Charakteristika der Leistungen. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit
der Leistungsergebnisse bzw. der gelieferten Ware nur unerheblich
mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt
insbesondere vor, wenn der Fehler vom Kunden selbst schnell und mit
geringem Aufwand beseitigt werden kann.
12.2 Die Verjährungsfrist bei Mängeln beginnt bei werkvertraglichen Leistungen
mit der Abnahme und beträgt 12 Monate. Bei dem Kauf von Ware beginnt
sie mit Ablieferung der Ware und beträgt ein Jahr. Im Übrigen gelten die
Gewährleistungsvorschriften gemäß BGB.
12.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Störungen von
Leistungen des Auftragnehmers, die auf
• Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die technischen Einrichtungen
des Auftragnehmers,
• die technische Ausstattung oder Infrastruktur des Auftraggebers,
• die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Inanspruchnahme der
Leistungen des Auftragnehmers,
• die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in der Beschreibung der
Leistung oder sonstiger Produktinformation vorgegebener Hinweise und
Bestimmungen oder
• Arbeitskampf, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere für den
Auftragnehmer unabwendbare Umstände zurückzuführen sind, sofern diese
nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
12.4 Treten Mängel auf, wird der Auftraggeber diese unverzüglich in
nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung
zweckdienlichen Informationen schriftlich melden. Sofern der Auftraggeber
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt
der Ware bzw. nach Entdeckung des Fehlers Mängel geltend macht, gilt
dies als vorbehaltlose Genehmigung. Der Auftraggeber wird den
Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren bei der Mängelbeseitigung
unterstützen. Der Auftragnehmer hat Mängel in angemessener Zeit zu
beseitigen.
12.5 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von
einer Störung der genutzten Leistungen unterrichten. Die
Unterrichtungspflicht umfasst alle näheren Umstände des Auftretens, die
Erscheinungsform und die Auswirkungen eventueller Störungen. Der
Auftraggeber ist in zumutbarem Umfang verpflichtet, bei der Analyse und
der Beseitigung der Störung mitzuwirken.
12.6 Der Auftragnehmer leistet in erster Linie durch Nacherfüllung Gewähr,
indem er rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügte Mängel innerhalb
angemessener Frist nach eigener Wahl beseitigt oder das Werk neu
herstellt bzw. Ersatz liefert. Alle zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen werden vom Auftragnehmer getragen, es
sei denn, die Leistungsgegenstände bzw. die Ergebnisse der
Werkleistungen wurden von dem Auftraggeber an einen anderen als den
vereinbarten Ort der Lieferung bzw. Leistungsort verbracht und die
Nacherfüllung ist dadurch für den Auftragnehmer nur mit einem
unverhältnismäßigen Kostenaufwand möglich.
12.7 Beim Vorliegen von Mängeln kann der Auftraggeber die gesetzlichen
Rechte auf Rücktritt, Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der
dafür getätigten Aufwendungen, Minderung der Vergütung,
Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen,
nachdem er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist von mindestens
vier Wochen zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 12.7 mit der Erklärung gesetzt
hat, dass er nach Ablauf der Frist die Nacherfüllung ablehne, und die
Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist. Der § 636 BGB
bzw. - im Falle des Kaufs und der Lieferung einer Ware gemäß § 440 BGB
findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der
Nacherfüllung frühestens beim dritten erfolglosen Versuch der
Nachbesserung gemäß Ziffer 12.7 vorliegt. Die Geltendmachung von
Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich,
wenn zusätzlich die Voraussetzungen der Ziffer 13 ("Haftung") erfüllt sind.
Im Falle des "Schadensersatzes statt der ganzen Leistung" hat der
Auftraggeber sämtliche ihm gegebenenfalls überlassene Software-Komponenten 
zu löschen sowie sämtliche Kopien davon und sonstige ihm
überlassene Unterlagen zu vernichten oder zurückzugeben und beides
schriftlich zu bestätigen.
12.8 Rechte wegen Mängeln können nicht mehr für solche Leistungen des
Auftragnehmers geltend gemacht werden, welche der Auftraggeber ändert
oder in welche der Auftraggeber anderweitig eingreift, es sei denn, der
Auftraggeber weist nach, dass dies für den Mangel nicht ursächlich ist.
12.9 Der Auftragnehmer kann die Vergütung von Aufwänden verlangen, soweit 
er aufgrund einer Meldung von Mängeln tätig geworden ist, ohne dass ein 
Mangel vorlag oder ohne, dass der Auftraggeber einen Mangel der 
Leistung des Auftragnehmers ordnungsgemäß nach Maßgabe von Ziffer 
12.5 nachgewiesen hat.
12.10 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der 
Auftragnehmer nicht nach der folgenden Ziffer haftet.

13 Haftung

13.1 Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB oder 
Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB kann der Auftraggeber erst geltend 
machen, nachdem er dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Frist 
zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er 
nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die 
Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.
13.2 Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten 
Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistungen wird, vorbehaltlich 
der vorstehenden Ziffer 13.1, durch diese Allgemeine 
Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet der 
Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 
13.3 bis 13.12. 
13.3 Der Auftragnehmer haftet vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 13.7 
uneingeschränkt nur für vorsätzliche und grob fahrlässige 
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und 
leitenden Angestellten sowie für deren schuldhafte Pflichtverletzungen, die 
zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. 
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der 
Auftragnehmer auch in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des 
vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
13.4 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern 
eine Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder 
der Gesundheit führt – in diesen Fällen gilt die Regelung in vorstehender 
Ziffer 13.4 – oder der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischer-weise 
vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher 
Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
13.5 Die Haftung für den Ersatz des Verzugsschadens wird auf 2% der 
Vergütung für diejenigen Leistungen beschränkt, die nicht vertragsgemäß 
genutzt werden können, höchstens jedoch auf 5% der für die 
Gesamtleistung vereinbarten Vergütung. Diese Beschränkung findet 
keine Anwendung, wenn ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 
vorliegt.
13.6 Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung 
des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn und andere reine 
Vermögensschäden sowie Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
13.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13.8 Die vorstehenden Ziffern finden Anwendung auf alle Schadenersatzansprüche, 
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die 
Haftung wegen unerlaubter Handlung.
13.9 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden oder Verluste, die ihn zu 
Schadensersatzforderungen berechtigen, unverzüglich schriftlich 
mitzuteilen. Er ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur 
Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Insbesondere hat der 
Auftraggeber Datenbestände durch übliche Sicherungsmaßnahmen vor 
Zerstörung oder Verlust zu schützen und hat angemessene, dem Stand 
der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen 
von außen vorzuhalten, insbesondere gegen schädigende Software oder 
sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten 
Datenbestand gefährden können. Die Haftung für Datenverlust wird auf 
den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei 
entsprechender Einhaltung der vorstehenden Sicherungsmaßnahmen 
eingetreten wäre.
13.10 Der Auftragnehmer stellt die technischen Systeme und ihre 
Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen und technischen 
Möglichkeiten zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist Betreiber der b4 
Webservices und nicht der öffentlichen Telekommunikationsnetze, an 
welche die Dienste-Plattform angeschlossen ist. Eine Schadenersatzpflicht für 
mangelhafte Leistungen der Netzbetreiber besteht nicht. 
Insbesondere haftet Auftragnehmer nicht, wenn die Verbindung über einen 
Netzbetreiber nicht erfolgreich hergestellt wurde. Soweit ein Netzbetreiber 
Auftragnehmer nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung haftet, 
tritt der Auftragnehmer die ihm gegenüber dem Netzbetreiber zustehenden Ansprüche in dem für 
Endkunden vorgesehenen Umfang an den Auftraggeber ab.
13.11 Auftragnehmer gewährleistet die Erreichbarkeit für ankommende und 
abgehende Anrufe (z.B. für Faxservice) nur im Rahmen der 
Planauslastung und haftet nicht für z.B. entgangenen Gewinn aufgrund 
zeitweiser Überlastungen der Leitungen zu Spitzenzeiten. In Fällen 
höherer Gewalt haftet kein Vertragspartner für ganz oder teilweise 
Nichteinhaltung, Verzögerung oder Minderung von Leistungen oder 
Verpflichtungen des Vertrages.
13.12 Bei Nutzung des b4 Singnaturservices übergibt b4 an den Empfänger ein 
Dokument mit einer signaturgesetzkonformen, qualifizierten 
elektronischen Signatur gemäß §14 UStG und stellt sicher, dass die vom 
Absender zum Zwecke der Signatur empfangenen Daten inhaltlich nicht 
durch die Auftragnehmer verändert werden. 
b4 ist weder für die inhaltliche Richtigkeit der zugesendeten Nachricht, 
noch für die jeweilige Anerkennung durch die zuständigen 
Finanzbehörden verantwortlich. b4 haftet daher weder für die sich aus den
Inhalten ergebenden Konsequenzen, noch für die finanziellen und 
rechtlichen Konsequenzen aus dem Verhalten der Finanzbehörden.

14 Gewerbliche Schutzrechte

14.1 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Rechte der an den Auftraggeber 
überlassenen schutzfähigen Leistungen, wie etwa Software, einschließlich 
des jeweils dazugehörigen Materials, auch wenn der Auftraggeber diese 
Leistungen verändert oder sie mit eigenen Programmen oder denjenigen 
eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen 
sowie bei der Erstellung von Kopien ist der Auftraggeber verpflichtet, einen 
entsprechenden Urhebervermerk anzubringen.
14.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der 
Auftraggeber an vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Software ein 
einfaches und, vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 14.3, nicht 
übertragbares Nutzungsrecht. Bei der Überlassung von Software von 
Drittfirmen, die als solche ausgewiesen ist („Fremdsoftware“), sind 
Nutzungsbeschränkungen, die sich aus den dieser Fremdsoftware 
beigefügten Lizenzbedingungen des Herstellers ergeben, vorrangig zu 
beachten.
14.3 Der Auftraggeber darf die ihm von dem Auftragnehmer zur Verfügung 
gestellte Software ausschließlich für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke 
verwenden. Er darf die Nutzungsrechte an der Software nur dann an Dritte 
übertragen, wenn er zuvor die schriftliche Zustimmung des 
Auftragnehmers hierzu erhalten hat oder wenn er auf die Benutzung der 
Software verzichtet und der Dritte sich durch schriftliche Erklärung 
gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet, die Grenzen des 
Benutzungsrechts gemäß den vertraglichen Vereinbarungen 
anzuerkennen.
14.4 Alle gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte sowie sonstigen 
schutzfähigen Rechte verbleiben bei dem Vertragspartner, bei dem sie 
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhanden waren oder 
parallel entwickelt wurden.

15 Datenschutz und Geheimhaltung

15.1 Die Parteien werden alle anwendbaren datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen beachten und die technischen Einrichtungen 
dementsprechend gestalten sowie ihre Mitarbeiter entsprechend 
verpflichten.
15.2 Soweit bei der Erbringung von Leistungen personenbezogene Daten 
anfallen, hat der Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Erhebung, 
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sicherzustellen. 
Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, 
sichert er zu, dass die Daten rechtmäßig erhoben wurden und für die 
vorgesehenen Zwecke verarbeitet, genutzt und an den Auftragnehmer 
übermittelt werden dürfen. Der Auftragnehmer wird die 
personenbezogenen Daten nur in dem Umfang erheben, verarbeiten und 
nutzen, wie dies zur Durchführung des jeweiligen Einzelvertrages 
notwendig ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit 
der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung zu überprüfen. Der 
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die 
darauf beruhen, dass die auftragsgemäße Erhebung, Verarbeitung oder 
Nutzung personenbezogener Daten rechtswidrig war. Der vorstehende 
Freistellungsanspruch erfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
15.3 Die Parteien werden sämtliche den Geschäftsbetrieb der anderen Partei 
und die Verhältnisse ihrer Kunden betreffende Informationen vertraulich 
behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher 
Einwilligung des jeweiligen Verfügungsberechtigten an Dritte weitergeben, 
soweit und solange die empfangende Partei diese Informationen nicht 
nachweislich außerhalb der Abwicklung dieses Vertrages erfährt oder 
diese Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen erhältlich sind. 
Die Parteien werden nur solche Personen zur Vertragserfüllung einsetzen, 
die sich zuvor in entsprechender Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet 
haben. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt drei Jahre über das 
Vertragsende hinaus.
15.4 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über festgestellte oder 
vermutete Mängel im Datenschutz oder in der Datensicherung informieren 
und bei der Beseitigung dieser Mängel unterstützen.

16 Vernetzung

16.1 b4 unterstützt den Auftraggeber bei Identifikation von im TRAFFIQX® 
Netzwerk (https://www.traffiqx.net/de/) registrierten Geschäftspartner 
durch einen regelmäßigen Abgleich zwischen den Adressaten / Absendern 
des Auftraggebers und den im TRAFFIQX® Netzwerk registrierten 
Geschäftspartnern.
16.2 Sollte es bei diesem Abgleich zu einer Übereinstimmung zwischen einem 
Adressaten / Absender des Auftraggebers und einem Bestandsteilnehmer 
des TRAFFIQX® Netzwerks kommen, wird eine Verbindung zu diesem 
hergestellt und der Auftraggeber darüber informiert. 
16.3 Sollte es aufgrund der jeweiligen Konfiguration zu einer Situation kommen, 
bei denen bei dem Auftraggeber Aufwände oder Kosten entstehen, die 
über die aktuelle Beauftragung hinausgehen, wird b4 dem Auftraggeber 
dies in schriftlicher Form mitteilen und zur kommerziellen Entscheidung 
vorlegen.
16.4 Der Auftraggeber stimmt weiterhin zu, dass b4 Adressaten / Absender des 
Auftraggebers, die noch nicht im TRAFFIQX® Netzwerk registriert sind 
über die elektronischen Empfangs- bzw. Versandoptionen informiert.
16.5 Neukunden stellen b4 mit Beauftragung initial eine Liste der betreffenden 
Geschäftspartner (Kunden- und/oder Lieferantenliste) für die Optimierung 
ihrer Verbindungen im TARFFIQX®-Netzwerk zur Verfügung, b4 beginnt 
mit der technischen Einrichtung nach Zugang der Listen. b4 stellt dem 
Auftraggeber zu diesem Zweck ein Template (csv-Datei) mit den 
relevanten Kriterien zur Verfügung.

17 Öffentlichkeitsarbeit

17.1 Jede Partei hat das Recht, die andere Partei in der Form als 
Referenzkunde bzw. Vertragspartner darzustellen, in der die andere Partei 
sich selbst im Geschäftsverkehr, insbesondere gegenüber Dritten darstellt. 
Diese Darstellung erstreckt sich üblicherweise auf die Nennung des 
Namens der Partei verbunden mit ihrem Logo, auf der Website, auf 
Vortragsfolien, in Werbebroschüren und Ähnlichem.

18 Allgemeine Bestimmungen

18.1 Im Falle einer Rechtsnachfolge auf Seiten des Auftragnehmers gehen die 
zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge 
automatisch auf den Rechtsnachfolger des Auftragnehmers über.
18.2 Der Vertrag nebst den im Vertrag einbezogenen Dokumenten und diese 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält die gesamte Vereinbarung 
zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und 
ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen im 
Hinblick auf den Vertragsgegenstand, mit Ausnahme von 
Vertraulichkeitsvereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen 
nicht.

19 Schlussbestimmungen

19.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie sämtliche vertragliche 
Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme 
des deutschen IPR und des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im 
Zusammenhang mit dem Vertrag sind die zuständigen Gerichte in 
Kaiserslautern, wobei der b4 value.net GmbH die Wahl eines anderen, 
gesetzlichen Gerichtsstandes unbenommen bleibt.
19.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kaiserslautern

b4 value.net GmbH, Trippstadter Straße 122, 67663 Kaiserslautern, HRB 4024 AG Kaiserslautern, Steuernummer 27 667 03530, UstID: DE 813949895
Geschäftsführer: Dieter Keller, Harald Ross, Jens Fiege, E-Mail: Info@b4value.net, Tel.: +49 (0) 6359 872 92 20, Fax: +49 (0) 6359 872 92 92

Stand: 10.02.2025